Als Kfz-Prüfingenieure im Namen und Auftrag der KÜS bieten wir die regelmäßig fälligen Untersuchungen an Ihrem Fahrzeug an wie HU nach § 29 StVZO (inkl. Teiluntersuchung Abgas) und Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 StVZO aber auch andere hoheitliche Leistungen wie Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO. Neben unseren hoheitlichen Tätigkeiten bieten wir Ihnen aber auch privatwirtschatliche Dienstleistungen im Bereich der Gutachtentätigkeit an.
Hauptuntersuchungen (HU) inklusive Teiluntersuchung Abgas nach § 29 StVZO
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Grundlage für diese wiederkehrende Untersuchung ist der § 29 der StVZO. Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Sicherheitsüberprüfungen (SP) gemäß § 29 StVZO
Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.
Änderungsabnahmen (Räder/Reifen, Fahrwerke usw.) gemäß § 19(3) StVZO
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) werden für gewisse Änderungen am Fahrzeug die Begutachtung durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) oder Prüfer (aaP) oder einen Technischen Dienst vorgeschrieben. Wann welche der oben genannten Personen tätig werden darf, wird in den §§ 19 bzw. 21 der StVZO geregelt.
Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO (H-Kennzeichen)
Für den Fall, dass Sie für Ihr Fahrzeug ein sog. H-Kennzeichen beantragen möchten, benötigen Sie für die Zulassungsstelle eine gesonderte Bescheinigung nach § 23 StVZO. Wir können Ihnen diesen Service anbieten und das Gutachten, das die Voraussetzung für die Oldtimer-Einstufung ist, erstellen.
Änderung der Fahrzeugpapiere nach § 13 FZV,
Bei Änderungen an Ihrem Farzeug sind Sie nach § 13 FZV dazu verpflichtet Ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen. Wir bieten Ihnen an Änderungen und Ergänzungen an Ihren Fahrzeugunterlagen vorzunehmen.
Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung nach ADR (Gefahrguttransport, früher GGVS)
Fahrzeuge, die dem Transport gefährlicher Güter dienen, erkennbar an der Warntafel, benötigen eine spezielle Untersuchung. Diese kann durch einen Prüfingenieur im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Gültigkeit der Bescheinigung wird taggenau um ein Jahr verlängert.
Bei Tankfahrzeugen zum Beispiel ist der Tank alle 3 Jahre einer Zwischenuntersuchung und alle 6 Jahre einer inneren Untersuchung zu unterziehen. Bei diesen Fahrzeugen ist die Bescheinigung bis maximal zum Ablauf der Tankprüffrist zu verlängern.
Gasprüfung nach DVGW G607 in Wohnmobilen und Wohnwagen
Flüssiggasanlagen in Innenräumen von Wohnwagen und Wohnmobilen G 607: Vergiftungs-, Erstickungs- und Explosionsgefahr
(Durchführung der G 607 Prüfung nur an privatgenutzten Fahrzeugen. Für Prüfungen an gewerblichen Fahrzeugen wie Grillwagen oder Verkaufswagen wenden Sie sich bitte an einen hierfür ausgebildeten Fachbetrieb.)
Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage in Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-, umbauen oder instand setzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.
Tempo 100 Plakette
Sie möchten auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit ihrem Gespann 100 km/h schnell fahren? Durch die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist dies unter bestimmten Bedingungen möglich. Unsere KÜS-Prüfingenieure überprüfen für Sie vor Ort die technischen Voraussetzungen Ihres Anhängers und erstelle Ihnen eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle.
Untersuchungen gem. § 41 und 42 BO Kraft
Fahrzeuge zur Personenbeförderung unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Speziell für den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wurde die „BOKraft“ erlassen.
Der Geltungsbereich der BOKraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmen in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen.
Preisliste
Dies ist ein Auszug der häufigsten Dienstleistungen aus unserer Preisliste. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, Gültig ab 1. Januar 2024